Betriebsgenehmigung liegt vor
Schöneberg. Des einen Amüsement, des anderen Ärger: Das Treiben um eine Karaoke- und Erlebnisbar in der Bülowstraße beschert Anwohnern unter anderem so manche schlaflose Nacht. Bedauerlich für die Nachbarn: Die Bar besitzt eine amtliche Erlaubnis, nämlich die, eine Schank- und Speisewirtschaft betreiben zu dürfen. Auch "regelmäßige Musikaufführungen" sind statthaft. Das hat die Antwort der Ordnungsstadträtin Christiane Heiß (Grüne) auf eine Einwohnerfrage in der Bezirksverordnetenversammlung ergeben. Da die Bar in keinem reinen Wohngebiet liegt, kommt man ihr auch nicht mit baurechtlichen Vorgaben bei, zum Beispiel lärmreduzierenden Dämm-Maßnahmen. Es genügt hier lediglich die Genehmigung nach dem Gaststättengesetz. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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