Betriebskostenabrechnung
Korrektur fehlerhafter Vattenfall-Rechnungen bei der Gewobag in Staaken
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin erteilte in Staaken Gutschriften bei den Brennstoffkosten aus der Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 109.500,19 € für 317 Wohnungen sowie in Höhe von 28.620,53 € für 128 Wohnungen.
Im Einzelnen:
I.
Die Gewobag rechnete am 17.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 317 Wohnungen in der Heerstraße 441 – 453 ungerade sowie für den Semelländerweg 10 – 18 gerade ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 580.253,86 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 109.500,19 €.
II.
Die Gewobag rechnete am 12.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 128 Wohnungen in der Heerstraße 455 ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 145.555,24 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 28.620,53 €.
Kommentar des AMV
Den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. freut es außerordentlich, dass die Gewobag der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 bezüglich der Kostenposition Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist und das für sämtliche 445 betroffene Mieterinnen und Mieter und nicht nur für die, die Widerspruch eingelegt hatten.
Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, alljährlich ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.
Autor:Marcel Eupen aus Falkenhagener Feld |
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