Bezirksamt unterliegt vor Gericht
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG 24 L 311.12) stellt die Gefahr, die von den Tieren laut Ordnungsamt ausging, in Frage. Es verpflichtet das Amt die 60 Tiere zurückzubringen. Wie berichtet, war das Ordnungsamt am 21. August zum Döberitzer Weg 101 gefahren, weil eine Zeugin zuvor Schafe an der Heerstraße gesehen haben will.Laut dem für Ordnungs- und Veterinäramt zuständigen Stadtrat Stephan Machulik (SPD) fanden seine Mitarbeiter zwar keine Tiere an der Straße vor, dafür jedoch auf dem nicht eingezäunten Grundstück die besagte Herde. Das Gericht entschied nun, dass der fehlende Zaun noch kein hinreichender Grund gewesen sei, die Tiere sofort zu beschlagnahmen. So sei es wegen der bebauten Grundstücke zwischen dem Grundstück mit den Tieren und umgebenden Straßen unwahrscheinlich, dass sich die Herde auf einen Verkehrsweg begeben hätten. Zudem seien die Tiere seit Mai auf dem besagten Grundstück, ohne dass sich solche Vorfälle ereignet hätten. Auch bei der Annahme einer Gefahr hätten laut Gericht die Ämter zum Beispiel den Besitzer zu ständiger Aufsicht verpflichten können.
Während jetzt der CDU-Fraktionschef in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), Arndt Meißner, den "blinden Aktionismus" des Stadtrats kritisiert, hält Stadtrat Machulik das Handeln seines Amtes weiter für korrekt. Das Bezirksamt beantragte daher beim Oberverwaltungsgericht Berlin, den Vollzug des Beschlusses auszusetzen und legte zugleich Beschwerde ein. Hintergrund sind dabei auch Ermittlungen der Berliner Forsten gegen den Tierhalter wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten. Im Beschluss des Verwaltungsgerichts ist ausdrücklich von einem "mit der Rückführung der Tiere möglicherweise verbundenen Rechtsverstoßes" die Rede.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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