Staaken. Am 17. Dezember wird es erneut eine Sondersitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten zur Staakener Schafherde geben. Die war Ende August am Döberitzer Weg 101 vom Veterinäramt beschlagnahmt worden.
Das Ordnungsamt geht davon aus, dass die 60 Tiere auf dem nicht eingezäunten Grundstück eine Gefahr darstellten. Eine Zeugin hatte angegeben, Schafe an der Heerstraße gesehen zu haben (wir berichteten).Bereits am 30. November sollten auf Antrag der CDU-Fraktion die Vorgänge rund um die Beschlagnahmung der Schafherde in einer Sondersitzung besprochen werden. Mehrere Verordnete hatten Akteneinsicht genommen. Nachfragen wollten sie mit dem zuständigen Stadtrat Stephan Machulik (SPD) klären. Doch statt sich mit dem Thema zu befassen, beschlossen die Fraktionen von SPD und Grüne Alternative Liste - Bündnis90/Die Grünen (GAL) zu Beginn der Sondersitzung den Tagesordnungspunkts "Schafherde" abzusetzen, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Arndt Meißner. SPD und GAL begründeten dies damit, dass einige Ausschussmitglieder wegen Abwesenheit vertreten werden müssten und man keinen weiteren Besprechungsbedarf sehe.
"Nach der Akteneinsicht sowie der Auswertung weiterer Unterlagen wollen und können wir nicht einfach auf die Besprechung dieses Vorgangs verzichten", begründet Meißner die erneute Einberufung der Sondersitzung. Denn die Aufgabe der Verordneten sei es, die Arbeit des Bezirksamts zu kontrollieren. "Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst und fordern daher die SPD-Fraktion auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben", sagt Meißner. Sollten sich die von uns festgestellten, gravierenden Fehler im Verwaltungshandeln des zuständigen Dezernenten bestätigen, müsse dieser daraus die Konsequenzen ziehen. Meißner: "Daher erwarten wir mit Spannung die Sitzung am 17. Dezember sowie das Ergebnis des noch laufenden Verfahrens beim Verwaltungsgericht."
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Sicherstellung der Herde durch das Bezirksamt Spandau Mitte Oktober für rechtswidrig erklärt. Das Bezirksamt ist gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht vorgegangen. Dieses hat entschieden: Die Scharfe dürfen auf keinen Fall zurück, weil es illegal wäre, die Schafe auf dieser Wiese zuhalten, da es sich laut der Berliner Forsten um ein Waldgebiet handelt, indem Tierhaltung nicht zulässig ist. Die Forste ermitteln derzeit noch gegen den Besitzer der Schafe.
Die Sondersitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten am 17. Dezember ist nicht öffentlich.
Michael Uhde / Ud
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