Mit Bauzaun geschützt
Bezirk plant Sanierung des Geisterhauses
Das Geisterhaus Gardeschützenweg 3 verkommt weiter. Laut Bürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski geht aber immerhin das Verfahren zum Einsatz eines Treuhänders voran.
Aus Sicherheitsgründen wurde das leerstehende Haus bereits im Sommer durch einen Holzzaun abgesperrt. Die Absperrung dient der Gefahrenabwehr und wurde durch die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) veranlasst, teilt die Bürgermeisterin auf eine schriftliche Anfrage von Gerald Bader von der Linksfraktion in der BVV mit. „Die Kosten für die Absperrung des baufälligen Hauses werden vom BWA vorgestreckt und vom Eigentümer zurückgefordert“, sagt Richter-Kotowski. Pläne, die unterste Etage des Gebäudes zuzumauern, würden weiterhin verfolgt, so Richter-Kotowski weiter. Sobald die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, würden sie umgesetzt.
In seiner Anfrage interessierte sich Bader auch für die Zukunft des Hauses. In ihrer Antwort erklärte Richter-Kotowski, dass entsprechend des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes beabsichtigt ist, einen Treuhänder für die Wiederherstellung des Wohnraumes einzusetzen. Das Verfahren dazu sei bereits von der Bau- und Wohungsaufsicht angefangen worden, daher könne davon ausgegangen werden, „dass das Wohngebäude nach Durchlauf des notwendigen Verfahrens wieder zu Wohnzwecken nutzbar sein wird“, erklärt die Bürgermeisterin. Derzeit werde ein Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Umgang mit Problemimmobilien ausgewertet. Dann könnten die genauen Verfahrensschritte zwischen Wohnungsamt, Wohnungsaufsicht und Rechtsamt abgestimmt werden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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