Denkmalamt stellt Bierpinsel unter Schutz
Steglitz. Der Bierpinsel an der Schloßstraße ist in die Denkmalliste von Berlin aufgenommen worden. Als Grund nennt das Landesdenkmalamt (LDA) als oberste Denkmalschutzbehörde die städtebauliche und künstlerische Bedeutung des Bauwerks.
Der 47 Meter hohe Turm sei ein Wahrzeichen von Steglitz geworden, erläutert Christine Wolf, Sprecherin des Landesdenkmalamtes. „Die markante Stadtfigur ist ein in Berlin seltenes Beispiel von Popart“, sagt sie. Die runde Form und die rote Farbe seien eindeutig der Popart-Richtung zuzuordnen.
Neben dem künstlerischen Aspekt war für die Denkmalbehörde aber auch der städtebauliche Gesichtspunkt für die Aufnahme in die Denkmaliste ausschlaggebend. „Der Bierpinsel gehört mit dem U-Bahnhof Schloßstraße und der Tiburtiusbrücke zu einem bedeutendem Verkehrsknotenpunkt in Berlin. Die fünfstöckige Verkehrsanlage, bekrönt vom Bierpinsel, ist auch ein Zeugnis der Stadtplanung der 50er- und 60er-Jahre, die vorsah, neben dem KuDamm weitere Zentren in der Stadt zu schaffen“, erklärt Christine Wolf. Es sei in der Zeit der eingemauerten Stadt ein Ereignis gewesen, im Bierpinsel zu sitzen und auf die vorbei rauschenden Autos auf der Autobahn zu schauen.
Der Status als Baudenkmal bedeutet aber nicht, dass der Bierpinsel nun automatisch seinen ursprünglichen roten Farbton wieder erhalten muss. „Ein Baudenkmal wird immer im aktuellen Zustand unter Schutz gestellt“, erklärt die Fachfrau. Die Wiederherstellung der Ursprungsfarbe kann nur dann gefordert werden, wenn Arbeiten an der Fassade des Bauwerkes nötig werden und ein entsprechender Bauantrag gestellt wird. Im Genehmigungsverfahren hätte die untere Denkmalbehörde im Bezirk ein Einspruchsrecht und kann im Zusammenhang von weiteren geplanten Maßnahmen Auflagen erteilen.
Die Eigentümerin Schlossturm GmbH will den Bierpinsel seit vielen Jahren wieder zum Leben erwecken. Eine Kunstaktion im Jahr 2010, bei der internationalen Graffiti-Künstler die rote Fassade des Baus besprüht hatte, sollte der Startschuss dazu sein. Nach einem Wasserschaden im selben Jahr kam es zu einem Streit mit der Versicherung, der sich über Jahre hinzog. Erst im vergangenen Jahr wurden die Planungen wieder aufgenommen und die Vorbereitungen für den Innenausbau sind im Gange. Wie berichtet ist das Gebäude im vergangenen Jahr entkernt worden und sollte spätestens 2018 mit einem neuen Nutzungskonzept wieder eröffnet werden.
„Das wird nun wahrscheinlich nicht zu halten sein“, sagt Axel Bering, Geschäftsführer der Schlossturm GmbH und rechnet mit einer erneuten Verzögerung. Die aktuellen Planungen müssten nun erst einmal beiseite gelegt und mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Große Nachteile sieht er durch die Unterschutzstellung nicht. „Es ist jetzt ein Amt mehr, das zustimmen muss.“ KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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