Käufer bekommt Recht
Urteil zum Kreisel zuungunsten der Adler-Group
Die Adler Group darf nicht von Kaufverträgen für Wohnungen im Steglitzer Kreisel zurücktreten. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Damit bekommt André Gaufer recht, der gegen den Immobilienkonzern geklagt hatte, weil die Adler Group seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen wollte.
Gaufer hatte sich 2018 eine Eigentumswohnung mit Garagenstellplatz gesichert. Nach mehreren Eigentümerwechseln gehört die Immobilie jetzt der Adler Group und ist somit neuer Vertragspartner für die Käufer – also auch für André Gaufer. Die Adler Group hatte die Baupläne nachträglich verändert, damit änderten sich auch die Verträge. Unter anderem sollten die zugesicherten Tiefgaragenstellplätze wegfallen. Gaufer ließ sich auf die neuen Konditionen nicht ein. Im Gegenzug kündigte die Adler Group an, vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Dagegen klagte André Gaufer und bekam nun Recht: Der Konzern muss seine vertraglichen Verpflichtungen einhalten. Wie die zuständige Richterin erklärte, gebe es keine wichtigen Gründe, wonach das Unternehmen von einem gültigen Kaufvertrag zurücktreten könnte.
Das Bauprojekt Steglitzer Kreisel steht schon lange in der Kritik. Nach ursprünglichen Planungen sollte der Wohnturm schon 2021 bezugsfertig sein. Der aktuelle Stand der Planungen sehe vor, dass große Teile des Komplexes im Jahr 2024 fertiggestellt werden könnten, teilte das Unternehmen im März auf eine Anfrage der Berliner Woche mit. Mit der gesamten Fertigstellung des Projekts werde erst im Jahr 2025 gerechnet.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.