Beurkundungen eingeschränkt
Steglitz-Zehlendorf. Aufgrund der schwierigen Personalsituation können derzeit nur Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen für Kinder vorgenommen werden, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen oder deren Wohnsitz außerhalb Berlins und des Landes Brandenburg liegen. Ausnahmen erfolgen nur in begründeten Fällen. Diese sind jedoch meist mit erheblichen Wartezeiten verbunden.
Karla Menge / KM
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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