Hartes Durchgreifen gegen Leerstand
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat 44 Bußgeldverfahren gegen Eigentümer eingeleitet
Im Fall des leer stehenden Hauses am Hindenburgdamm 72 hat das Bezirksamt hart durchgegriffen. Ein Treuhänder soll die Immobilie auf Kosten des Eigentümers wieder bewohnbar machen. Das Beispiel könnte Schule machen.
Schon seit mehr als einem Jahr besteht die gesetzliche Möglichkeit des Einsatzes eines Treuhänders. Die Bezirke können Eigentümern, die ihre Immobilie leer stehen und verwahrlosen lassen, im Rahmen des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung das Verfügungsrecht entziehen und sie vorübergehend enteignen. Dass diese Maßnahme jetzt beim seit 20 Jahren leer stehenden Haus am Hindenburgdamm angewendet wird, ist bislang einmalig in Berlin. Ob das Bezirksamt zukünftig auch bei anderen leer stehenden Gebäuden so handelt, hängt vom Verlauf der Verfahren ab, die derzeit im Bezirk anhängig sind.
„Der Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf hat mit Stand vom 31. März 2019 bei insgesamt 366 Wohnungen Verfahren wegen Leerstand eingeleitet“, teilt Stadtrat Michael Karnetzki auf Anfrage der Berliner Woche mit. Für insgesamt 42 davon wurden Zwangsgelder angedroht. In den übrigen Fällen hätten die Eigentümer im Verfahren reagiert und beispielsweise einen Leerstands-Antrag gestellt, so Karnetzki.
Das Wohnungsamt, das für die Beseitigung des Leerstandes zuständig ist, hat insgesamt 44 Bußgeldverfahren eingeleitet und dabei Bußgelder in Höhe von 540 750 Euro verhängt. In neun Fällen haben die Eigentümer gegen die Entscheidungen des Wohnungsamtes geklagt, wie im Fall der Villa Gertrud in der Kommandantenstraße 92. Der Eigentümer hatte den Leerstand beantragt, das Bezirksamt jedoch die Genehmigung verweigert, worauf. der Eigentümer Widerspruch eingelegt hat. „Das Verfahren ruht jedoch, da glaubhafte Verkaufsbemühungen vorliegen“, erklärt Karnetzki.
Das Haus in der Undinestraße 4 ist dagegen ein Beispiel dafür, dass die Maßnahmen des Bezirks fruchten. Der Leerstand des Hauses sollte zum Ende vergangenen Jahres beendet sein, aber aufgrund von nachgewiesenen Bauverzögerungen wurde die Leerstandsgenehmigung auf den 31. Dezember 2019 verlängert.
„Der Vorgang des Hauses am Hindenburgdamm 72 ist jedoch in seiner Dimension einmalig im Bezirk“, betont Karnetzki. Immer wieder versprach der Eigentümer, das Eckhaus mit elf Wohnungen zu sanieren. Die verhängten Zwangsgelder hatte der Eigentümer immer wieder angefochten. Auf die angekündigte Treuhandlösung hat er bisher nicht reagiert.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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