Befragungen zum Milieuschutz
Haushalte sollen Auskunft über Wohnsituation geben
Im März und April werden die Haushalte in den Wohngebieten Feuerbachstraße und Mittelstraße befragt, um zu ermitteln, ob für diese Wohngebiete soziale Erhaltungsverordnungen erlassen werden können. Damit sollen die Bewohner im Sinne des Milieuschutzes vor Verdrängungsprozessen geschützt werden.
Verdrängungsprozesse können vor allem durch bestimmte bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Zu solchen Maßnahmen zählen zum Beispiel besonders aufwändige und wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten, die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Mit dem Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung sollen unter anderem Modernisierungen sozial verträglich umgesetzt werden, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern. Darüber hinaus kann ein Milieuschutz negative städtebauliche Folgen vermeiden. Für eine rechtssichere Begründung eines Erlasses ist eine repräsentative Haushaltsbefragung erforderlich. Durch die Teilnahme möglichst vieler Bewohner sollen Informationen zur Wohn- und Lebenssituation ermittelt werden.
Mit den Untersuchungen hat das Bezirksamt die Landesweite Planungsgesellschaft mbH (LPG) beauftragt. Zufällig ausgewählte Haushalte der beiden Untersuchungsgebiete erhalten im März Post vom Bezirksamt. Neben einem Anschreiben erhalten die Haushalte einen Fragebogen. Dieser kann schriftlich ausgefüllt und per Rückumschlag kostenfrei an die LPG mbH zurückgesandt werden.
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Angaben werden anonymisiert und die Fragebögen nach Abschluss der Untersuchung sachgerecht vernichtet. Weitere Infos zur Untersuchung können direkt bei der LPG mbH unter ¿816 16 03 94 oder per E-Mail an office@lpgmbh.de erfragt werden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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