Schrotträder blockieren viele Abstellflächen in Steglitz-Zehlendorf
Der Fahrradverkehr nimmt auch im Bezirk merklich zu. Immer mehr Menschen nutzen das Rad zum Einkaufen, nehmen es mit in öffentlichen Verkehrsmitteln, um dann zur Arbeit weiterzufahren oder nutzen es für Freizeitaktivitäten. Doch die Fahrrad-Infrastruktur wird dem lange nicht gerecht. Es fehlen nach wie vor Abstellmöglichkeiten.
Weder an U- und S-Bahnhöfen, noch in Einkaufsmeilen wie der Schloßstraße sind ausreichend Fahrradbügel vorhanden. Im Gegenteil: Die wenigen Bügel werden oft von sogenannten „Fahrradleichen“ blockiert. Am S-Bahnhof Feuerbachstraße wurden an den 30 vorhandenen Fahrradbügeln und am Brückengeländer der Feuerbachbrücke beispielsweise noch Anfang Januar 13 Fahrradwracks gezählt. Ein ähnliches Bild gibt es am S-Bahnhof Rathaus Steglitz. Unter der Autobahnbrücke stehen zum Teil seit Monaten Schrotträder und blockieren die Stellflächen.
Auf Anfrage der Berliner Woche teilte die zuständige Stadträtin Maren Schellenberg mit, dass der Bezirk verwaiste Fahrräder innnerhalb von drei Monaten entfernt – zuletzt Anfang Februar rund 100 Räder. Jedes Jahr sind es etwa 500 Fahrräder. Zunächst müssen die Fahrradleichen an das Umweltamt gemeldet werden, erklärt Schellenberg. „Die Meldungen kommen von den Straßenbegehern, den Polizeiabschnitten und Bürgern. Entfernt werden sie erst dann, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind und lange nicht mehr bewegt wurden“, sagt Schellenberg. Die unbrauchbaren Räder würden dann verschrottet, brauchbare gemeinnützigen Organisationen angeboten. Zuvor müssten sie allerdings von der Polizei mit Aufklebern oder Flatterbändern für den Fachbereich Tiefbau markiert werden. Bürger können Fahrradwracks über den Schlaglochmelder, per Mail, Anruf, dem Postweg melden bzw. ab März die App Ordnungsamt online nutzen.
Neben den Schrotträdern, die auch vereinzelt in der Schloßstraße zu finden sind, behindern die vielen Werbeaufsteller oder Werbefahrräder Fußgänger und Fahrradfahrer. „Sie stehen überall im Weg“, sagt Axel von Blomberg. Mobile Fahrradständer, die zu Werbezwecken genutzt werden, würden Radfahrern wenig nutzen. Sie gelten als Felgenkiller. Mehr noch: „Sie können zur Stolperfalle für Blinde und Sehbehindert werden“, sagt der passionierte Radfahrer und ADFC-Mitglied.
Verboten sind Werbeaufsteller und mobile Fahrradständer nicht. Allerdings gelten bestimmte Vorschriften. Laut Maren Schellenberg sind Werbeaufsteller dann genehmigungs- und gebührenfrei, wenn sie auf einer Fläche bis 1,50 Meter unmittelbar vor der Grundstücksgrenze des Geschäftes aufgestellt werden und den Rad- und Fußgängerverkehr nicht behindern. Für die mobilen Fahrradständer gilt der Abstand vor dem Geschäft nicht. Hier müssen lediglich die Maße für die Werbefläche eingehalten werden. Aber: auch hier darf es nicht zu Behinderungen kommen.
Sofern Behinderungen durch Werbeaufsteller oder mobile Fahrradständer dem Fachbereich Tiefbau gemeldet oder im Rahmen der regelmäßigen Begehungen festgestellt werden, werde seitens des Fachbereichs dagegen vorgegangen, so Maren Schellenberg.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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