Kosten bleiben beim Bezirk hängen, weil Beweise fehlen

Der Einsatz von Schneeräumfahrzeugen hat auf Gehwegen große Schäden verursacht. Die Reparaturkosten gehen zu Lasten des Bezirks. | Foto: K. Menge
  • Der Einsatz von Schneeräumfahrzeugen hat auf Gehwegen große Schäden verursacht. Die Reparaturkosten gehen zu Lasten des Bezirks.
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Steglitz-Zehlendorf. In unserer letzten Ausgabe berichteten wir, dass dem Bezirk enorme Kosten durch unsachgemäße Gehwegreinigung durch Schneeräumfahrzeuge entstehen. Viele Leser fragten, warum nicht die Grundstückseigentümer oder die von ihnen beauftragten Winterdienste als Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

Mindestens 100 000 Euro muss der Bezirk berappen, um die Schäden an Gehwegen zu beseitigen, die durch maschinelle Schneeräumung entstanden sind. Die Verursacher der kaputten Wege können nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil Beweise fehlen.Es sei schwierig zu beweisen, dass eine bestimmte Firma durch unsachgemäße Räumung die Schäden verschuldet hat, erklärt dazu Tiefbauamtsleiter Martin Müller-Ettler. "Ganz selten steht ein Bürger als Zeuge zur Verfügung, die sich das Kennzeichen des Fahrzeugs notiert haben", so Müller-Ettler. Ebenso wenig können die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden. Sie haben die Schäden schließlich nicht verursacht. Ein weiteres Problem sei es, dass sich jeder Grundstückseigentümer selbst eine Firma für den Winterdienst suchen kann. So sind oft mehrere Unternehmen in einem Straßenabschnitt tätig, deren Fahrzeuge auch andere Grundstücke passieren.

Das wiederum macht es noch schwieriger, den tatsächlichen Schadensverursacher zu finden.

Nach Ansicht des Bezirks ist die maschinelle Reinigung der Gehwege in Berlin falsch organisiert. "Das Beste und Einfachste wäre es, wenn auch hier die BSR zuständig wäre und die Anlieger eine feste Gebühr zu entrichten hätten", sagt der Tiefbauamtsleiter. Dann wäre eine schnelle und gleichmäßige Reinigung gewährleistet. Doch viele Grundstückseigentümer wollen das nicht.

Das Bezirksamt kann somit nur an die Eigentümer appellieren, die von ihnen beauftragten Winterdienste zu kontrollieren und darauf hinzuweisen, dass bestimmte Wege nur von Hand gereinigt werden dürfen.

Um welche Straßen und Wege es sich handelt kann im Internet auf www.steglitz-zehlendorf.de nachgelesen werden. Auf dem Link zum Tiefbauamt ist eine PDF-Datei mit den Straßen hinterlegt. Zudem findet man hier noch einmal die Bestimmungen zur Gehewegreinigung sowie die Ansprechpartner im Bezirk. Hinweise nimmt das Tiefbauamt per E-Mail entgegen: tiefbauamt@ba-sz.berlin.de.
Karla Menge / KM
Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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