Steglitz-Zehlendorf. Parksünder sollen ab April tiefer in die Tasche greifen müssen. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen neuen Bußgeldkatalog erarbeitet.
Verwarngelder in Höhe von 1 437 580 erhoben die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes im vergangenen Jahr. Höhere Gebühren garantieren jedoch nicht gleichzeitig auch höhere Einnahmen für die bezirklichen Ordnungsämter. "Ob die beabsichtigten Erhöhungen der Verwarngelder auch zu Mehreinnahmen führen, kann nicht prognostiziert werden", sagt der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Michael Karnetzki (SPD). Es sei eher zu erwarten, dass ein großer Teil der Fahrzeugführer künftig nicht das Risiko eingehen wird, ohne Parkschein zu parken, so Karnetzki. Denn künfigt sollen Autofahrer, die ihr Fahrzeug widerrechtlich ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe abstellen, zehn Euro zahlen statt wie bisher fünf Euro. Das gleiche gilt, wenn die genehmigte Parkzeit um 30 Minuten überschritten wird. Jede weitere Überschreitung wird ebenfalls um fünf Euro teurer. Wenn also die gebuchte Parkzeit um weitere 30 Minuten überzogen wird, kostet das 15 Euro. So geht es weiter bis zur Höchstgrenze von 35 Euro.
Grund für die geplante Neuerung ist, dass es seit 1990 keine Änderung in Sachen Knöllchen gab. Parksünder nehmen die niedrigen Bußgelder in Kauf, weil sie kaum höher sind als die Parkgebühren.
Sollten die Knöllchen teurer werden, wird das keinen Einfluss auf die Kontrollen des Ordnungsamtes haben, versichert der Stadtrat. Zum einen wird auch mit der Einführung der Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder nicht mehr Personal zur Verfügung stehen. Zum anderen bestehen die Aufgaben des Allgemeinen Ordnungsdienstes im Ordnungsamt nicht nur in der Ahndung von Verkehrsverstößen, betont Karnetzki.
Karla Menge / KM
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