Winterdienst nur per Hand
Steglitz-Zehlendorf. Das Straßen- und Grünflächenamt hat eine aktuelle Liste der Gehwege erstellt, die für eine maschinelle Reinigung im kommenden Winter ungeeignet. Die sogenannte Negativliste ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 28 veröffentlicht worden.
Jährlich gibt das Straßen- und Grünflächenamt Steglitz-Zehlendorf die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte bekannt, deren Gehwege gemäß Pragraf 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung nicht mit schweren Maschinen zur winterlichen Reinigung befahren werden dürfen. Für diese Straßen besteht die Gefahr, dass die Gehwege oder die darunter liegenden Versorgungsleitungen durch die schweren Fahrzeuge beschädigt werden. Das betrifft besonders neu hergestellte Gehwege, Gehwege mit einem schmalen Streifen aus Mosaikpflaster oder Gehwegplatten sowie nur promenadenmäßig befestigte Gehwege. Eine maschinelle Handreinigung sei jedoch zulässig, teilt das Amt mit.
Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind im Vergleich zum Vorjahr in folgenden Straßen einzelne Gehwegabschnitte zusätzlich in die Negativliste aufgenommen worden, weil sie neu hergestellt wurden oder nach dem letzten Winter Schäden durch die maschinelle Reinigung aufwiesen: Am Fichtenberg, Blanckertzweg, Brotteroder Straße, Drei-Zinnen-Weg, Eppinger Straße, Friedrichrodaer Straße, Hammerstraße, Heinrichstraße, Hildburghauser Straße, Jägerstraße, Jeverstraße, Kaulbachstraße, Krumme Straße, Lichterfelder Weg, Promenadenstraße, Radtkestraße, Reichensteiner Weg, Söhtstraße, Stahnsdorfer Damm, Stockweg, Tautenburger Straße, Trippsteinstraße und Willdenowstraße.
Die aktuelle Liste kann im Internet unter dem Link http://asurl.de/13hz als Download abgerufen werden. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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