Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sucht Streitschlichter
Das Bezirksamt sucht Ehrenamtliche für die Schiedsamtsbezirke in Steglitz. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für fünf Jahr gewählt.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört unter anderem das Schlichtungsverfahren wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Ferner sollte die Schiedsperson im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen. Für die Wahrnehmung des Amtes werden die erforderlichen Auslagen erstattet.
Das Amt einer Schiedsperson darf unter anderem nicht ausüben, wer keine öffentliche Ämter bekleiden darf, unter Betreuung steht oder gegen den ein Konkursverfahren läuft.
Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 15. April richten an: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Bezirkswahlamt, Wahl 4, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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