Mehr Wohngeld nur nach Antrag
Steglitz-Zehlendorf. Zum 1. Januar 2016 ist eine Änderung des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten. Insgesamt wurde das Wohngeld in vielen Fällen erhöht sowie der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert.
Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Weiterhin eröffnet der Bezug von Wohngeld die Möglichkeit, Familien mit Kindern Leistungen für Bildung und Teilhabe, die sogenannte BuT-Leistungen, sowie den Berlinpass-BuT bewilligen zu können.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch auch geltend machen. Wohngeld können aber nur erhalten, der einen Antrag stellt. Antragsformulare gibt es auf http://asurl.de/1330, im Wohnungsamt unter 902 99 14 56 oder in den Bürgerämtern. KM
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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