Nutzungskonzepte und Hygienepläne müssen noch erarbeitet werden
Sporthallen dürfen wieder unter Einschränkungen öffnen
Der Schul- und Vereinssport kann wieder in den Sporthallen stattfinden. Das hat der Berliner Senat beschlossen. Die Sportstadträte der Bezirke hatten sich dagegen geeinigt, die Hallen frühestens ab dem 8. Juni wieder zu öffnen.
Laut Senatsbeschluss war die Öffnung der Hallen schon ab dem 2. Juni möglich. Jedoch war auch hier ein gewisser Vorlauf notwendig. Unter anderem mussten die Reinigungsleistungen entsprechend angepasst und erweitert werden. Da mehr Leistung natürlich auch mehr kostet, musste auch die Finanzierung des Mehraufwandes angepasst und gesichert werden.
Sportstadtrat Frank Mückisch sagt zu den neuen Lockerungsmöglichkeiten: „Ich begrüße das von uns Bezirksstadträten erreichte gemeinsame Ergebnis zur Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen. Die Öffnung der Sporthallen ist ein wichtiges Zeichen für den organisierten Sport und die Sportmetropole Berlin.“ Aber auch bei der Öffnung der Sporthallen müsse der Schutz der Gesundheit und die Eindämmung der Covid-19-Pandemie oberste Priorität haben. Daher mussten vorher Hygienepläne aufgestellt werden. Verantwortlich dafür sind die Sportvereine, die in den Hallen ihre Sportarten ausüben. Die Schulen wiederum müssen ein Konzept für den Sportunterricht erarbeiten, bevor die Schüler ihre Sporthallen wieder nutzen können.
Wegen dieser umfangreichen Maßnahmen wurde der frühstmögliche Termin für eine Nutzungsfreigabe auf den 8. Juni festgelegt. Welche Hallen zunächst genutzt werden können, werde noch geprüft. Entsprechend der Eindämmungsverordnung wird es jedoch keine generelle Öffnung der Sporthallen geben, sondern lediglich unter Maßgabe der hier getroffenen Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem die Begrenzung der Anzahl der Nutzenden auf zwölf Personen. Darüber hinaus müssen Anwesenheitslisten ausgefüllt werden.
Auch das Sporttreiben selbst unterliegt Beschränkungen. Kontakt- und Mannschaftssportarten bleiben verboten, da dabei der vorgeschriebenne Mindestabstand zwischen den Sportlern nicht eingehalten werden kann. Einschränkungen gibt es darüberhinaus auch in den Umkleidebereichen. Auch hier gilt: Abstand halten und regelmäßig lüften. Die Duschen dürfen gar nicht genutzt werden.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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