Fristlose Kündigung
Arbeitnehmer müssen genau wie Arbeitgeber vor einer fristlosen Kündigung in der Regel erst eine Abmahnung aussprechen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin und beruft sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 16836/12). In dem verhandelten Fall kündigte ein Finanzbuchhalter ohne vorherige Abmahnung fristlos, weil er 750 Überstunden vor sich herschob. Daraufhin klagte der Arbeitgeber - mit Erfolg. Die Richter hielten die fristlose Kündigung für...