Unfall im Friseursalon
Rutschen Kunden in einem Friseursalon auf nicht weggefegten Haaren aus, können sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München. Nach Auffassung des Gerichts gilt das sogar, wenn es sich um das eigene Haar handelt, das der Friseur kurz zuvor abgeschnitten hat (Az.: 3 U 4256/13). dpa-Magazin / mag