Kassenbonus versteuern
Bei Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung kassiert das Finanzamt mit. Darauf macht die Stiftung Warentest aufmerksam. Das Geld, das Versicherte als Bonus von ihrer Kasse erstattet bekommen, müssen sie in der Steuererklärung angeben. Auch die Versicherer melden dem Finanzamt die Erstattung. Die Finanzbeamten ziehen den Betrag von den geleisteten Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ab und erkennen den Rest als Sonderausgabe an. dpa-Magazin / mag