Volksbegehren fordert Enteignung von Deutsche Wohnen und Co.
Was bleibt unterm Strich?
Seit 6. April kann für das Anliegen unterschrieben werden. Und viele Menschen haben das bereits gemacht.
„Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ fordert das gleichnamige Volksbegehren in Berlin. Neben dem namentlich genannten Immobilienunternehmen soll das für weitere Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen gelten. Klar, dass deshalb die Betroffenen aufschreien. Aber nicht nur sie. Beim Wort "enteignen" fühlen sich viele an DDR-Zeiten erinnert, als ein Großteil des private Vermögens in sogenanntes Volkseigentum überging.
Dabei führt der Rückgriff in die realsozialistische Mottenkiste nach meiner Meinung aber ins Leere. Auch wenn vielleicht manche Initiatoren des Volksbegehrens von einer Art Neuauflage träumen. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sieht durchaus Enteignungen vor. Sie werden auch immer wieder praktiziert. Etwa, wenn eine neue Straße gebaut werden soll, Grundstücksbesitzer aber nicht freiwillig bereit sind, dafür ihren Grund und Boden herzugeben.
Im Fall der Wohnungskonzerne, so finde ich, muss jedoch eine andere Frage im Vordergrund stehen. Nämlich die der Kosten-Nutzen-Rechnung. Denn wer enteignet wird, muss finanziell entschädigt werden. Im Fall von Deutsche Wohnen und Co. müssten dafür Milliardenbeträge aufgewendet werden. Geld, das Berlin nicht hat. Und selbst wenn: Wäre es nicht besser, damit zum Beispiel viele neue Wohnungen zu bauen?
Man kann meinetwegen mit diesem ganz großen Enteignungsszenario drohen. Es sollte aber am Ende nicht so weit kommen. Oder was meinen Sie dazu?
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
6 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.