Persönliche Eignung und Vorkenntnisse künftig wichtiger für Studienplatzvergabe
Mehr Fairness für angehende Medizinstudenten
50.000 Menschen bewerben sich in Deutschland jedes Jahr auf einen Studienplatz in den Bereichen Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Pharmazie. Plätze gibt es allerdings nur rund 11.000. Entsprechend geht eine große Zahl von ihnen leer aus.
Oft in der Kritik stand dabei das Vergabesystem. 2017 wurde es sogar vom Bundesverfassungsgericht als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Kritisiert wurden besonders die mangelnde Chancengleichheit sowie zu lange Wartezeiten und die enorme Gewichtung der Abiturnote. Die Kultusministerkonferenz einigte sich auf konkrete Änderungen, diese sollen künftig bundesweit gelten.
Was ändert sich ab dem Sommersemester 2020? Die Zugangsquote über die Wartezeit entfällt komplett. Bisher erhielten 20 Prozent der Studierenden darüber ihren Platz. 60 Prozent der Studienplätze werden über die Abiturnote und zwei weitere Kriterien vergeben. Letzte kann jede Universität selbst festlegen. Möglich wären etwa Tests oder Auswahlgespräche. Ein wenig kryptisch heißt es, dass eines der beiden Kriterien „erheblich“ gewichtet werden solle. 30 Prozent der Plätze werden via Numerus Clausus besetzt, bisher war das in der 20 Prozent der Fälle so. Die verbliebenen zehn Prozent sollen wiederum über eine „zusätzliche Eignungsquote“ vergeben werden. Darüber heißt es lediglich, dass diese „schulnotenunabhängig“ sein soll.
Die Befürworter sprechen von mehr Gerechtigkeit und größerer Transparenz bei der Vergabe. Als Beispiel werden Rettungssanitäter genannt, die es bisher eher schwer hatten, einen Studienplatz zu ergattern. Da nun Tests und Auswahlgespräche nicht unerheblich berücksichtigt werden sollen, sehen Experten ihre Chancen aufgrund der Vorbildung erheblich verbessert.
Autor:Alexander Schultze aus Spandau |
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