ARBEITSRECHT
Urlaub darf nicht ausgezahlt werden
Im Corona-Sommer war die Urlaubsfreude bei vielen gedämpft. Manch einer möchte sich gar nicht freinehmen und das Geld lieber auszahlen lassen. Dem schiebt der Gesetzgeber allerdings einen Riegel vor: "Geld statt Urlaub ist rechtlich nicht möglich. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein Jahresurlaub von 24 Werktagen zu – das sind vier Wochen bei einer 5-Tage-Woche – und der ist zur Erholung vorgesehen", erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL...