Sommermärchen ohne Fouls
Was während der Fußball-WM in Haus und Garten erlaubt ist

Grillen im eigenen Garten kann zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. | Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/Scheyhing
  • Grillen im eigenen Garten kann zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen.
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Sommer, Sonne, Fußballfieber: Millionen Fans freuen sich, dass es beim Public Viewing auch nach 22 Uhr etwas lauter werden darf. „Das ist allerdings kein Freibrief für die private WM-Party“, warnt Schwäbisch-Hall-Experte Sebastian Flaith und sagt, was in Wohnzimmer und Garten erlaubt ist.

Die deutsche Mannschaft versucht ihren Weltmeistertitel zu verteidigen, so mancher Fan seinen Titel als Grillmeister. Nun ist Grillen auch ohne einen Anlass wie eine Fußball-WM schon ein häufiger Grund für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Klar ist, dass Grillen im Garten als „sozialüblich“ gilt und deshalb nicht generell verboten werden darf. Wo allerdings die unzumutbare Beeinträchtigung anfängt beziehungsweise wie oft Nachbarn ihnen eventuell unangenehme Gerüche dulden müssen, darüber gehen die Meinungen weit auseinander: Ziehen manche Gerichte bei zehnmal im Jahr – und höchstens zweimal im Monat – die Obergrenze, so halten andere Richter 25-mal im Jahr für zumutbar. Spielen Jogis Jungs maximal erfolgreich, hätten die deutschen Fans allein in den kommenden vier Wochen siebenmal Grund zur beliebten Fußball-Grill-Kombi.

Deutlich stärker einschränken muss man sich in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnanlage. Vermieter dürfen das Grillen auf dem Balkon per Mietvertrag untersagen: Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert sogar die Kündigung. Auch eine Eigentümerversammlung kann mehrheitlich ein Grillverbot für die Wohnanlage beschließen. Wer sich nicht sicher ist, welche Regelung gilt, sollte einen Blick in die Hausordnung werfen, bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter nachfragen.

Jubeln ja, grölen nein

Die Verordnung der Bundesregierung macht’s möglich, dass es beim Public Viewing ausnahmsweise auch nach 22 Uhr lauter als 55 Dezibel werden darf – aber eben auch nur dort. „In Privatwohnungen und -häusern gelten die Lärmschutzrichtlinien sowie die allgemeinen Nachtruhezeiten auch während der WM. Wenn wir wegen Ruhestörung gerufen werden, müssen wir dem nachgehen“, heißt es dazu etwa aus dem Polizeipräsidium München. Natürlich wird niemand ernsthaft erwarten, dass deutsche Tore kurz vor Mitternacht nur noch flüsternd bejubelt werden. Den ganz Vorsichtigen können Apps Orientierung geben, mit denen man übers Smartphone die Umgebungslautstärke messen kann. Ansonsten gilt das Gleiche wie fürs Grillen: Wer sich vorher mit dem Nachbarn abspricht, hat später seltener die Polizei vor der Haustür oder im schlimmsten Fall eine Klage am Hals. Flaiths Faustregel: „Ob in der Wohnung oder im Garten – eine halbe Stunde nach dem Abpfiff sollte die Party vorbei sein.“

Extra-Tipp vom Schwäbisch-Hall-Grillexperten: „Wer seine Unterstützung für die deutsche Mannschaft – oder die eines anderen Landes – mit einer Flagge am Balkon oder vor dem Fenster zum Ausdruck bringen möchte, bekommt in der Regel keine Probleme.“ Doch auch hier kann ein vorheriger Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag und, wenn man sich dann noch nicht sicher ist, ein freundlicher Anruf bei der Hausverwaltung nicht schaden.

Wenn alle Voraussetzungen für eine stressfreie WM geschaffen sind, muss eigentlich nur noch „die Mannschaft“ Grund zum Grillen und Jubeln liefern.

Autor:

Manuela Frey aus Charlottenburg

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