Regel mit Ausnahmen
Was für und was gegen die Leinenpflicht bei Hunden spricht
Seit 1. Januar gilt in Berlin die neue Hundeverordnung. Sie basiert auf dem vor mehr als zwei Jahren erlassenen Hundegesetz.
Hunde müssen jetzt fast überall an die Leine. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer vor dem 22. Juli 2016 bereits Halter eines Hundes war, kann ihn in unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen frei ausführen. Gleiches gilt für Menschen, die einen Hundeführerschein ablegen.
Mit dem Leinenzwang hadern allerdings viele Hundebesitzer. Ihr wichtigstes Argument: Viele Tiere entwickeln erst an der Leine eine größere Aggressivität. Denn ihnen fehle der natürliche Auslauf. Und nicht alle Frauchen und Herrchen seien in der Lage, einen Hundeführerschein zu machen. Die Prüfung sei zeitintensiv und koste Geld. Und wenn der Freiraum weiter eingeschränkt werde, müsse es auch mehr Hundeauslaufplätze geben.
Das ist nach meiner Meinung nicht von der Hand zu weisen. Schwierig stelle ich mir auch die Kontrolle des Leinenzwangs vor. Dafür verantwortlich sind die Ordnungsämter. Die können sich über zu wenige Aufgaben schon jetzt nicht beklagen. Wie sollen die Mitarbeiter sofort erkennen, ob ein Hund, beziehungsweise sein Halter eine Freilauferlaubnis hat oder nicht? Und was ist konkret unter einer unbelebten Straße zu verstehen?
Gleichzeitig finde ich es gut, dass jetzt manche Übertretungen von Hundebesitzern auch wirklich geahndet werden. Zumindest auf dem Papier. Immerhin 25 Euro kostet ein unerlaubtes Freilaufen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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