Ab Januar gilt die Belegpflicht bei jedem Einkauf
Eine Schrippe, ein Bon?
"Brauchen Sie den Bon?" Diese Frage an der Ladenkasse soll künftig nicht mehr gestellt, vielmehr überall den Kunden der Beleg ausgehändigt werden.
So geplant ist das in der neuen Kassensicherungsverordnung der Bundesregierung. Ihr Hauptziel ist das Vermeiden von Steuerbetrug, auch durch ein technisches Update der Kassen. Die Belegpflicht für jeden Einkauf ist ebenfalls Teil des Pakets.
Gerade dagegen wehrt sich der Handelsverband Deutschland (HDE). Das Mehr an Bons würde pro Jahr eine Strecke von über zwei Millionen Kilometern betragen, rechnet er vor. Speziell kleine Gewerbetreibende werden mit Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung belastet. Und durch die Sicherung der Kassen seien mögliche Steuertricks bereits eingedämmt, unabhängig davon, ob der Kunde einen schriftlichen Nachweis seines Einkaufs bekomme oder nicht.
Hier lässt sich, so finde ich, die Argumentation aber auch umdrehen. Es ist zumindest verbraucherfreundlich, wenn ich die Möglichkeit habe, meine georderten Waren und ihren Preis noch einmal nachvollziehen zu können. Richtig finde ich gleichzeitig jedoch den Hinweis auf die zusätzlichen und unnötigen Müllberge, verursacht durch die in den meisten Fällen direkt an der Kasse zurückbleibenden Altlasten. Denn Bons gehören ja nicht ins Altpapier.
Warum kann es nicht bei der aktuellen Regelung bleiben? Wer seinen Bon möchte, bekommt ihn, ansonsten eben nicht. Und für eine Schrippe beim Bäcker ist der Beleg ja wohl selbstredend überflüssig. Wie jetzt vorgesehen, schießt die neue Belegpflicht jedenfalls über das Ziel hinaus.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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