Neukölln. Ein Unfall, eine Krankheit, körperliche und geistige Einschränkungen: Das alles kann dazu führen, dass ein Mensch nicht nur medizinische Hilfe braucht, sondern auch wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Selbst nächste Verwandte oder Ehepartner dürfen ihn nicht ohne Weiteres vertreten. Das ist nur mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung möglich. In einer Patientenverfügung können zusätzlich Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung festgelegt werden. Über all diese Dinge informiert der Betreuungsverein Neukölln am Mittwoch, 9. Mai, um 16.30 Uhr kostenlos an der Karl-Marx-Straße 27 (4. Etage). Die Anmeldung erfolgt unter 683 57 71. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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