Dienstflüge als absolute Ausnahme
Mitarbeiter des Bezirksamtes sollen Zug oder Bus fahren
Mitarbeiter des Bezirksamtes sollen bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands nicht mehr das Flugzeug benutzen.
Nur wenn unabweisbare Gründe vorlägen, könne davon abgewichen werden. Ansonsten seien Züge oder Fernbusse zu nutzen. Das gelte auch für Reisen ins Ausland. Dorthin soll nur geflogen werden, wenn ein anderer Transfer nicht zumutbar ist.
Die Einschränkungen für den behördlichen Flugverkehr finden sich in einem Antrag des Grünen-Bezirksverordneten Dr. Thomas Weigelt. Er verweist darauf, dass Bezirksamtsbeschäftigte 2018 insgesamt neun Mal per Airline unterwegs waren, davon allein drei Mal nach München. Die bayerische Landeshauptstadt sei aber inzwischen auch in vier bis fünf Stunden per Bahn zu erreichen. Mit dem Flugzeug sei das, einschließlich Wege und Wartezeiten, kaum schneller zu schaffen. Zudem wäre Zugfahren ökologischer.
Apropos – für jede Dienstreise im Flieger, die sich nicht verhindern lasse, soll der Bezirk eine streckenabhängige CO2-Kompensationsabgabe leisten, fordert Weigelt in einem weiteren Antrag. Sie soll zum Beispiel der Stiftung Naturschutz zugute kommen. Seine Anliegen wurden zur weiteren Ausschussberatung überwiesen.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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