Verbot der Zweckentfremdung noch nicht richtig beachtet
Friedrichshain-Kreuzberg. Seit 1. Mai gilt in Berlin die neue Zweckentfremdungsverbotsverordnung. Mit ihr soll vor allem die hohe Zahl von Ferienwohnungen reduziert werden.Wer ein solches Appartement vermietet muss es jetzt anmelden. Er erhält dann im Normalfall eine auf zwei Jahre befristete Bestandsgarantie. Das gilt nicht für sogenannte Erhaltungssatzungsgebiete, von denen es sechs in Friedrichshain-Kreuzberg gibt. Dort kann der Betrieb auch sofort untersagt werden, was, wie berichtet, in...