Pop-up-Radwege dürfen bleiben
Bezirk kündigt weitere an
Pop-up-Radwege dürfen vorerst bleiben. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Antwort aus Friedrichshain-Kreuzberg, dem Bezirk mit den meisten Corona-Radwegen, kommt prompt.
Temporäre Radwege sind nicht rechtswidrig und müssen in Berlin vorerst nicht entfernt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden. In Friedrichshain-Kreuzberg wird diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Was nicht überrascht, denn der Bezirk hat mit zehn Pop-up-Radwegen die meisten in Berlin. „Wer Politik und Verwaltung vorgeworfen hat, nicht rechtskonform gehandelt zu haben, wurde jetzt eines Besseren belehrt“, kommentiert Bürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne). „Es freut sehr, dass das Oberverwaltungsgericht die vorige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorläufig widerrufen hat, denn diese war ein Schlag ins Gesicht für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer, die täglich im Straßenverkehr gefährdet werden.“
Dem Bezirksamt wiederum gebe die aktuelle Entscheidung nun Klarheit für alle weiteren Planungen. Konkret will man im Rathaus die temporären Radwege in den nächsten Monaten „verstetigen“. Das sind in der Summe elf Kilometer. Damit setzt das Bezirksamt einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung von 2018 und das Berliner Mobilitätsgesetz um. Zudem soll in der Kreuzberger Lindenstraße ein weiterer Pop-up-Radweg angelegt werden. 2021 folgen dann weitere zehn Kilometer temporäre Radwege, kündigt die Bürgermeisterin an.
Wie berichtet, hatte die Berliner Verkehrsverwaltung den Bezirken im April erlaubt, sogenannte Pop-up-Radwege einzurichten, damit Radfahrer schneller vorankämen. Dagegen hatte ein AfD-Politiker geklagt und vom Berliner Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das hatte in einem Eilantrag entschieden, dass mehrere Pop-up-Radwege in Berlin wieder zurückgebaut werden müssen.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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