Keine Späti-Freiheit
Vorstoß für Sonntagöffnung zurückgewiesen
Wie konträr manche Themen eingeschätzt werden, zeigt sich derzeit sehr gut an der Diskussion um die Öffnungszeiten in den Spätkauf-Läden.
Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel (Bündnis90/Grüne) möchte verstärkt gegen deren Betrieb am Sonntag vorgehen, der eigentlich auch gesetzlich untersagt ist. Seine Friedrichshain-Kreuzberger Parteifreunde bevorzugten dagegen einen anderen Weg. Sie unterstützten einen Antrag der FDP-Bezirksverordneten Marlene Heihsel, der eine "Liberalisierung" beziehungsweise "Anpassung" des Sonntagsverkaufs forderte. Der mehrheitlich beschlossene Vorstoß hat trotzdem aktuell keine Chance, umgesetzt zu werden. Darauf verweist die Antwort des Bezirksamtes für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 8. Mai. Dort sind die Einwände der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aufgeführt.
Sie stellt zunächst fest, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz für alle Verkaufsstellen gleichermaßen gelte. Also auch für die Spätis. Und im Gesetz sind geschlossene Läden am Sonntag festgeschrieben. Zwar gebe es Ausnahmen, etwa für Geschäfte, die Touristenbedarf anbieten. Solche Waren seien zwar auch bei manchem Spätkauf zu finden, konstatiert die Senatsverwaltung. Aber dessen Käufer bestehen zumindest nicht nahezu ausschließlich aus Berlin-Besuchern, sondern vielmehr aus Anwohnern und Laufkundschaft.
Schließlich wird daran erinnert, dass Berlin bereits 1993 mit einer Bundesratsinitiative gescheitert ist. Sie wollte damals kleinen inhaberbetriebenen Geschäften unter anderem Öffnungszeiten am Sonntagvormittag ermöglichen. Mit Hinweis auf das Grundgesetz und das Wettbewerbsrecht war das zurückgewiesen worden. Einen ähnlichen Free-Spätis-Vorstoß wie jetzt Friedrichshain-Kreuzberg machte bereits im Sommer 2018 Neukölln und scheiterte damals am Rat der Bürgermeister.
Es bleibt also erst einmal alles wie gehabt. Die Spätkaufläden müssten eigentlich am Sonntag geschlossen bleiben, nur wenige halten sich aber daran. Konsequenzen hat das nur in wenigen Fällen. Gerade diese Diskrepanz zwischen geltendem Recht und seiner Handhabe hatte Marlene Heihsel als eine Begründung für ihren Liberalisierungsvorstoß angeführt.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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