Die Bonpflicht und die Reaktionen darauf
Zunehmende Zettelwirtschaft

Einen Bon für eine Tüte Bonbons. | Foto: Thomas Frey
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„Hier, Ihr Bon“, sagt der Verkäufer in einem Kreuzberger Spätkauf. Und fast entschuldigend fügt er hinzu. „Das muss ich jetzt so machen“.

Seit 1. Januar gilt in Deutschland eine Bonpflicht für Geschäfte und Gaststätten. Dem Kunden muss der Einkaufsbeleg ausgehändigt werden. Selbst wenn er nur ein Brötchen oder eine Tafel Schokolade geordert hat.

Auch in Friedrichshain-Kreuzberg scheint die Vorschrift inzwischen angekommen zu sein. Wenn auch noch nicht durchgehend. Aber manche Läden, die gleich nach dem Jahreswechsel noch wenig Wert auf die Bonität gelegt hatten, halten einem inzwischen die ausgedruckte Rechnung unter die Nase.

Zehn Milliarden Euro Steuerverlust angenommen

Mit der Zettelwirtschaft soll Steuerbetrug vermieden oder zumindest minimiert werden. Schätzungen gehen davon aus, dass dem Fiskus dadurch jedes Jahr rund zehn Milliarden Euro entgehen. Und es ist richtig, in manchen Läden und Lokalen wurden die Zahlungsmodalitäten bisher eher lax gehandhabt. Der Rechnungsbetrag auf einem Block ausgerechnet oder per Zuruf formuliert. Ob die Einnahmen danach ordentlich verbucht wurden, blieb häufig im dunkeln.

Jetzt gilt sozusagen das andere Extrem. Und das mit einigen Nebenwirkungen, auf die nicht nur der Handelsverband Deutschland (HDE) hinweist. Die Bonpflicht verursache einen Berg von Belegen mit einer jährlichen Gesamtlänge von zwei Millionen Kilometern, rechnete der vor. Das sei schon einmal nicht besonders umwelt- und klimafreundlich. Zumal die Rechnungszettel wegen ihrer besonderen Beschichtung als spezieller Müll gelten.

Abfalltonne nur für Bons

Ähnliche Argumente bringen auch manche betroffene Einzelhändler oder Kneipenbetreiber vor. Der Aufwand habe sich vergrößert. Und die meisten Käufer wollten die Bons weiterhin nicht. Sie landen nicht nur beim erwähnten Spätkauf in einer eigens dafür aufgestellten Abfalltonne. Oder werden auf einen Spieß gelocht, wie in einem Lokal im Bergmannkiez.

Diese Gaststätte verfügt bereits über die fälschungssichere Kasse, die künftig überall vorgeschrieben ist. Eigentlich sollte sie bereits zu Jahresbeginn flächendeckend installiert sein. Weil es bei der Umrüstung Probleme gab, wurde die Frist bis September verlängert.

Betrug wird eigentlich ausgeschlossen

Mit diesem Abrechnungsgerät sei Betrug ausgeschlossen, sagt die Wirtin. Auch der HDE sieht das so. Was dort eingegeben werde, könne nicht mehr storniert werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Dass dort alles eingebont wird, belegt in diesem Fall, dass der Gast beim zahlen zu dieser Kasse gebeten wird.

Jeder sieht, was verzehrt und getrunken wurde und die Kosten. Nicht nur deshalb hätten die meisten schon bisher auf den Bon verzichtet. Aber jetzt müsse er trotzdem ausgedruckt werden.

Ob der Zettel mitgenommen wird oder nicht, darauf kommt es im Sinn des Gesetzgebers weniger an. Entscheidend ist vielmehr, dass er existiert. Denn dann ist klar: Der Betrag ist registriert.

Kürzlich wollten wir in unserer Frage der Woche wissen, was Sie von der Bonpflicht halten: 
"Eine Schrippe, ein Bon?"

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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