Meinungen zum Karstadt-Umbau
Bebauungsplanentwurf des Signa-Vorhabens liegt bis zum 20. Juni öffentlich aus

An der Hasenheide ist ein Teil der Originalfassade des Karstadt-Hauses  erhalten. | Foto: Ulrike Martin
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Zur geplanten Neugestaltung des Karstadt-Gebäudes am Hermannplatz können sich jetzt die Berliner äußern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gestartet.

Der österreichische Signa-Konzern beabsichtigt, dem 1929 errichteten Kaufhaus seine historische Art-Déco-Fassade wiederzugeben. Ein Teil davon ist auf der Seite der Hasenheide bis heute erhalten und soll integriert werden. Zudem ist vorgesehen, den Bau um drei Etagen – wegen der Nachhaltigkeit aus Holz – aufzustocken. Entwickelt hat die Idee der Stararchitekt David Chipperfield. Auf der Internetseite der Kampagne „Nicht ohne Euch“ auf nichtohneeuch.berlin, mit der Signa die Bürger informieren und einbeziehen will, ist zu lesen: „Es entstehen neue Flächen, die eine lebendige Nutzungsmischung ermöglichen.“ Weiter im Text: 2000 zusätzliche Arbeitsplätze, 5000 Quadratmeter für bezahlbare Wohnungen, Platz für Kitas, Ateliers, Sport- und Proberäume, eine öffentliche Dachterrasse, 700 Fahrradabstellplätze. Der Baubeginn ist noch 2023 geplant, die Fertigstellung 2027.

Das Karstadt-Haus steht auf dem Gebiet von Friedrichshain-Kreuzberg, der Hermannplatz gehört zu Neukölln. Laut Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ist das Areal als Einzelhandelsstandort ein wichtiges Zentrum für Menschen aus beiden Bezirken. „Deshalb soll der Hermannplatz städtebaulich so entwickelt werden, dass sich Anwohnende, Gäste, Händlerinnen und Händler dort wohlfühlen, gut arbeiten können und eine Zukunft haben." Auch das Warenhaus und seine Mitarbeiter sollen so eine Perspektive bekommen.

Aufgrund seiner laut Gaebler „gesamtstädtischen Bedeutung“ liegt das Um- und Ausbauvorhaben seit dem Jahre 2020 in der Verantwortlichkeit der Senatsverwaltung. Vorausgegangen war Kritik am Projekt aus Friedrichshain-Kreuzberg, dort lag ursprünglich die Planungshoheit.

Bis zum 20. Juni können Interessierte den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-65 VE bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, Raum 106, einsehen und sich äußern. Geöffnet ist montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 17 Uhr. Die Möglichkeit besteht auch online unter stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren und mein.berlin.de.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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