Schriftlicher Antrag für Einsicht in Bauakten ist zu stellen
Die Einsicht in Bauakten muss zukünftig grundsätzlich zuvor per Post beantragt werden. Nach Eingang eines "Antrages auf Gewährung von Akteneinsicht" wird jedem Antragsteller vom Bauaktenarchiv mitgeteilt, in welchem Zeitrahmen die gewünschten Papiere zur Einsichtnahme bereitliegen.
Die Akten können danach innerhalb dieses Zeitraums jeweils dienstags und donnerstags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr eingesehen werden. Der Bezirk berechnet dem Antragsteller, der ein berechtigtes Interesse an den Akten nachweisen muss, eine Gebühr in Höhe von 40 bis maximal 500 Euro.
Baustadtrat Thomas Blesing (SPD) begründet die Änderungen mit einem "erheblichen Arbeitsaufwand", der seinen Mitarbeitern entsteht: "Die Bauakten werden nur zum Teil im Rathaus aufbewahrt und müssen daher nicht selten aus anderen Archiven herbeigeschafft werden".
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.