Wohnungsbau im Emmauswald
Senat will mit Investor einen städtebaulichen Vertrag abschließen
Seit zwei Jahren kämpfen eine Bürgerinitiative und Naturschutzverbände für den Schutz des Emmauswaldes am Mariendorfer Weg. Die rund vier Hektar große einstige Friedhoffläche ist einerseits mit 800 Bäumen inzwischen als Wald eingestuft. Andererseits plant die buwog group seit mehr als zehn Jahren, dort Hunderte Wohnungen zu errichten.
„Der Umstand, dass sich auf einem Grundstück ein Wald befindet, schließt die Festsetzung anderer Gebietsarten nicht grundsätzlich aus“, stellte Mitte Dezember Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) von der Senatsbauverwaltung klar. Er antwortete damit auf eine Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Ferat Koçak (beide Die Linke), die "Neues vom Emmauswald" erfahren wollten. Slotty weiter: „Wie bei allen Festsetzungen sind hier die Anforderungen an eine gerechte Abwägung zu beachten. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen kann in einem Bebauungsplan rechtssicher Wohnbaufläche auf einer als Wald eingestuften Fläche festgesetzt werden.“
Der Staatssekretär bestätigte auch den Nachweis von streng geschützten Vogelarten wie Habicht, Waldohreule und Grauschnäpper sowie einer Reihe weiterer Vogelarten, Fledermäusen und Heuschrecken im Emmauswald. Doch scheint dies kein Hinderungsgrund für die Umwidmung des Waldes in Bauland zu sein. Denn Slotty bekräftigte in seiner Antwort den Willen des Senats, der das Verfahren an sich gezogen hatte, mit der Vorhabenträgerin buwog group „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Gegenstand des Vertrages sollen auch Regelungen sein „zu mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum und zu Kostenbeteiligungen, beispielsweise zur Übernahme von Kosten für soziale und grüne Infrastruktur, insbesondere Schaffung neuer Schulplätze und Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft vom Plangebiet, insbesondere auf dem noch in Betrieb befindlichen Teil des Emmauskirchhofs. Diese kommen auch der Allgemeinheit zugute.“ Gegenwärtig werde als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuches vorbereitet. Nach Abschluss und Auswertung dieses Verfahrensschrittes soll dann der Planentwurf über den Senat dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt werden.
Autor:Uwe Lemm aus Mahlsdorf |
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