Neuköllner Intensivtäter muss für seine Taten einstehen
Neukölln. Das Landgericht hat den Neuköllner Intensivtäter Andrzej S. in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Jugendstadtrat Falko Lieke (CDU) ist froh darüber. "Es ist gut, dass er keine Straftaten mehr begehen kann", sagt er.
Der 18-Jährige sei lange vom Neuköllner Jugendamt betreut worden - ohne Erfolg, so Lieke. Schon mit zwölf Jahren habe er Straftaten begangen. Das Amt schickte ihn damals für fünf Jahre auf einen kirgisischen Bauernhof, in der Hoffnung, dass er sich in dieser abgeschiedenen Gegend ändern würde.
Zurück in Neukölln, wurde Andrzej S. jedoch schnell rückfällig. Drogenmissbrauch, versuchter und räuberischer Diebstahl und schwere Körperverletzung, bei der die Staatsanwaltschaft von Tötungsabsicht ausging: Der jugendliche Täter hatte mit einem Zimmermannshammer auf einen Hausmeister eingeschlagen.
Nun ist Andrzej S. volljährig und muss für seine Taten einstehen. Das psychiatrische Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und diese vor ihm geschützt werden muss. Liecke sagt, "aus unserer Sicht liegen Störungen vor, die von der Jugendhilfe nicht mehr bearbeitet werden können; die ist hier am Ende." Das Urteil des Landgerichts mache deutlich, dass Serientäter aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
"Die besondere Schwere des Falls ist erschreckend", so Liecke. Für ihn kommt nach Beendigung der Therapie in der Psychiatrie nur die Rückführung von Andrzej S. in sein Heimatland Polen in Frage. Es sei nicht vertretbar, dass der Steuerzahler für diesen Straftäter weiter aufkommen müsse.
Klaus Tessmann / KT
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