Moscheeverein gewinnt vor Gericht
Verfassungsschutz darf Gemeinde nicht mehr erwähnen

Die Moschee an der Flughafenstraße 43. | Foto: Foto: Schilp
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Die Neuköllner Begegnungsstätte (NBS), Trägerin der „Dar-as-Salam Moschee", darf nicht mehr im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Das teilen ihre Anwälte mit.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe am 23. Juli festgestellt, dass die Erwähnung eine „unzulässige Verdachtsberichterstattung“ darstelle.

Wie berichtet, hatte der Moscheeverein – sein Sitz ist an der Flughafenstraße 43 – im vergangenen Jahr dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht 2016 aufgeführt war. Es habe nie Predigten oder andere Publikationen gegeben, die grundgesetzwidrig gewesen seien, argumentierte der Vereinsvorsitzende und Imam Mohamed Taha Sabri.

Doch das Verwaltungsgericht entschied gegen die Gemeinde. Die Begründung: Sie habe Kontakte zu Organisationen, die wiederum Kontakte zu anderen Organisationen unterhalte, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgten.

Der Moscheeverein hat nun in der Berufung gewonnen. Laut der Anwälte Johannes Eisenberg und Stefanie Schork kritisierte das Oberverwaltungsgericht Folgendes: Im Verfassungsschutzbericht komme nicht klar zum Ausdruck, ob der NBS selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben würden oder ob sie nur als „Dritte“ erwähnt werde. Das Fehlen einer eindeutigen Differenzierung stelle den Verein unter einen unzulässigen Verdacht und verletze seine Rechte.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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