Keine Erhöhungen in den kommenden fünf Jahren
Der Mietendeckel tritt in Kraft – Was bedeutet das für Neuköllner?

Iris Spranger ist die SPD-Abgeordnete und Sprecherin für Bauen, Wohnen, Mieten. | Foto: Schilp
  • Iris Spranger ist die SPD-Abgeordnete und Sprecherin für Bauen, Wohnen, Mieten.
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Als erste deutsche Stadt bekommt Berlin einen Mietendeckel. Am 23. Februar tritt das neue Gesetz in Kraft. Was bedeutet das für Neuköllner?

Der Mietendeckel gilt fünf Jahre lang für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden – auch für möblierte Unterkünfte und bei Staffelmietverträgen. Stichtag für die Miethöhe ist der 18. Juni 2019. „Jede Erhöhung danach ist nicht rechtswirksam. Wer eine bekommen hat, sollte unbedingt zu einer der kostenlosen Mieterberatungen gehen“, sagt die SPD-Abgeordnete Iris Spranger, Sprecherin für Bauen, Wohnen und Mieten. In Neukölln gibt es sieben dieser Anlaufpunkte. Zu finden sind die Adressen unter https://bwurl.de/14s1.

Die Hauseigentümer seien zudem verpflichtet, ihren Mietern innerhalb der nächsten zwei Monate einen Brief oder eine E-Mail zu schicken. Darin wird die gesetzlich zulässige Nettokaltmiete für die jeweilige Wohnung mitgeteilt. Bei einer Altbauwohnung (bis 1918) mit Bad und Heizung sind das 6,45 Euro pro Quadratmeter. Wer keine Nachricht vom Vermieter bekommt, kann sich ans Bezirksamt wenden. Das hat das Recht, Auskunft vom Eigentümer einzuholen als die zulässige Miete zu berechnen.

Liegt der tatsächlich verlangte Betrag um mehr als 20 Prozent höher als erlaubt, können die Bewohner vom Vermieter eine Absenkung verlangen. Das ist aber erst in neun Monaten möglich, denn Ansprechpartnerin für diese Angelegenheit ist die Senatsverwaltung. „Und wir brauchen Zeit, um die nötige Verwaltung aufzubauen“, so Spranger.

Modernisierung auf Mieterkosten beschränkt

Weitere Eckpunkte des Mietendeckels: Modernisierungsumlagen werden beschränkt. Ohne besondere Genehmigung darf nur noch ein Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Bei Neuvermietungen gilt die Vormiete beziehungsweise die Mietobergrenze. Sehr niedrige Mieten dürfen auf maximal fünf Euro pro Quadratmeter angehoben werden.

Wichtig findet es Spranger, dass es auch eine Härtefallregelung für Vermieter gibt. Wenn es für sie unmöglich wird, ihre Immobilie unter den neuen Bedingungen zu bewirtschaften, können sie sich an die Investitionsbank Berlin wenden und Darlehen bekommen. „Wir werden auch ein Mietdeckeltelefon einrichten, an das sich alle wenden können.“ Antworten auf die häufigsten Fragen sind auch zu finden unter https://bwurl.de/14s2.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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