Kauf ist jetzt rechtskräftig
Neukölln. Es steht endgültig fest: Das Haus Weichselstraße 52 mit seinen 21 Wohnungen geht nicht an einen Privatinvestor, sondern an die kommunale Gesellschaft Stadt und Land. Damit ist das vom Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht rechtskräftig. Es handelt sich um die erste Ausübung des Vorkaufsrechts in einem Milieuschutzgebiet, seitdem das Bundesverwaltungsgericht Ende 2021 die bis dahin übliche Praxis gekippt hatte. Das Vorkaufsrecht gilt jetzt nur noch für Immobilien mit Missständen und Mängeln oder für jene, die überwiegend leer stehen. Das Bezirksamt hatte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Konzept für diese Häuser entwickelt. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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