Stadtrat erhebt schwere Vorwürfe gegen Moschee-Gemeinde
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Dar-As-Salam-Moschee, Flughafenstaße 43, darf im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Jugendstadtrat Falko Liecke (CDU) begrüßt die Entscheidung. Der Trägerverein der Moschee ist in Berufung gegangen.
Hintergrund: Der Verein, der sich „Neuköllner Begegnungsstätte“ nennt, hatte vergangenes Jahr dagegen geklagt, dass er im Verfassungsschutzbericht 2016 aufgeführt worden war und einen Antrag auf Unterlassung gestellt. Mohamed Taha Sabri, Vorsitzender und Imam der Gemeinde Moscheegemeinde, sagt: „Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Eintragung Bestand hat, obgleich es nie Predigten in unseren Räumlichkeiten oder anderweitige Publikationen gab, die in irgendeiner Weise grundgesetzwidrig waren.“
Das Gericht dagegen habe argumentiert, die Gemeinde unterhalte Verbindungen zu Organisationen, die wiederum Verbindungen zu anderen Organisationen pflegen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen. „Kontaktschuld“ ist der juristische Begriff dafür. Falko Liecke glaubt, dass der Moscheeverein versucht, die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten zu täuschen. Auftritte bekannter Hassprediger und entsprechende Warnungen des Verfassungsschutzes seien lange bekannt.
„Neben Kontakten zur islamistischen Muslimbruderschaft werden auch Islamunterricht, Arabischunterricht und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird dort unter den Augen des Staates die nächste Generation von Islamisten ausgebildet.“ Liecke fordert, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Außerdem müsse das Land Berlin unverzüglich jede finanzielle Förderung für die Moschee stoppen.
Mohamed Taha Sabri weist die Vorwürfe weit von sich. „Auch die Verleumdungen von Jugendstadtrat Falko Liecke werden keinen Einfluss auf unsere Bemühungen haben, für ein gutes und friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft einzustehen“, sagt er. Der Moscheeverein führe einen „Dialog mit Vertretern unterschiedlicher Religionsverständnisse und der Gesellschaft“ und habe sich wiederholt gegen Antisemitismus, Homophobie, Frauenfeindlichkeit gerichtet. Die Gemeinde zieht nun vors Oberverwaltungsgericht.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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