Erleichterung und Enttäuschung
Vorkaufrecht in zwei Fällen geglückt – Misserfolg an der Leinestraße
Die Hängepartie für die Bewohner ist nach vielen Monaten beendet: Die Häuser Kottbusser Damm 78 und Sonnenallee 154 sind im Besitz von der Wohnungsbauten-Gesellschaft Stadt und Land. Damit hat der Bezirk zum achten und neunten Mal sein Vorkaufsrecht erfolgreich ausgeübt.
Zuvor hatten private Investoren die Immobilien erworben. Das Bezirksamt griff jedoch ein, holte die Stadt und Land ins Boot und pochte im März 2018 beziehungsweise im Januar 2019 auf sein Vorkaufsrecht. Dagegen legten die beiden Unternehmen Widerspruch ein, eines klagte. Nun ist die Entscheidung zugunsten des Bezirksamts gefallen, und die Häuser sind in Landesbesitz.
In vier anderen Fällen stünden noch Gerichtsverfahren an, informiert Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne). „Ich hoffe, dass auch sie bald zum Abschluss kommen und so Klarheit für die Mieter hergestellt wird.“ Er versicherte, auch in Zukunft jeden Hausverkauf in Milieuschutzgebieten zu prüfen, denn nur hier greift das Instrument des Vorkaufrechts.
Schiefgegangen ist das Ganze vor einigen Wochen beim Haus an der Leinestraße 8, und zwar wegen eines Verfahrensfehlers: Erwirbt ein Privatunternehmen ein Haus, muss das Vorkaufsrecht innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden. Doch im Fall Leinestraße 8 gab die landeseigene Degewo dem Bezirksamt erst am allerletzten Tag ihr Okay, das Gebäude zu übernehmen.
Kein Verstoß gegen Milieuschutz
In aller Eile wurde der Investorin, der Aramid GmbH, der Bescheid per Bote zugestellt – wenige Minuten zu spät. Denn die Frist endete nicht um 24 Uhr, sondern um 18 Uhr, was Jochen Biedermann (Grüne) nicht bekannt war. Er bedauert den Misserfolg sehr. Kleines Trostpflaster: Trotz des „für alle wirklich sehr frustrierenden Schlamassels“, so der Stadtrat, konnte der Bezirk eine Abwendungsvereinbarung mit der Aramid abschließen.
Sie schreibt fest, dass der Immobilienerwerber nicht gegen die Prinzipien des Milieuschutzes handeln, also beispielsweise Mietwohnungen nicht in Eigentum umwandelt darf. Seit 2017 hat es in Neukölln 30 dieser Vereinbarungen gegeben.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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