Bewerbung zum Schöffen ist bis 31. Dezember möglich
Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Bezirk haben und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die gesundheitliche Eignung, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und keine hauptamtliche Tätigkeit in oder für die Justiz. Soziale Kompetenzen, Engagement und die Möglichkeit, Zeit zu investieren, um sich weiterzubilden, sind ebenso unabdingbar. Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis 31. Dezember dieses Jahres bewerben beim Bezirkswahlamt Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin. Für das Amt eines Jugendschöffen müssen die Bewerbungen ebenfalls bis 31. Dezember gerichtet werden an das Jugendamt Neukölln- JugGesAV 2, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin. (Jugendschöffen).
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
Kommentare