Bezirk sucht dringend Schöffen für das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
Ein Schöffe am Amtsgericht zu sein, das ist manchmal gar nicht so leicht. Vor allem dann nicht, wenn ein Angeklagter aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden muss. Fälle wie diese hat Detlef Glücklich schon erlebt. Dennoch macht dem Rentner dieses Ehrenamt Spaß. "Wir haben Einfluss auf das Urteil und können uns dafür einsetzen, dass Beschuldigte gerecht behandelt werden", sagt der 67-Jährige. Nach einer Verhandlung diskutieren Richter und Schöffen stets über Schuld und Strafmaß und stimmen gleichberechtigt über das Urteil ab. "Anfangs", so räumt Glücklich ein, "war ich manchmal unsicher. Aber inzwischen erkenne ich, ob jemand lügt." Etwa einmal pro Monat steht eine Verhandlung für ihn im Amtsgericht Tiergarten an, eine Terminliste bekommt er am Anfang eines Jahres. Kann er einen Termin nicht wahrnehmen, springt ein Ersatzschöffe ein. Für jeden Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung und gegebenenfalls Verdienstausfall gezahlt. Ein Verhandlungstag dauert in der Regel bis 15 Uhr, manchmal sind mehrere Sitzungen nötig. Vor seinem Amtsantritt 2009 erhielt Glücklich eine mehrstündige Schulung zu den Rechten und Pflichten eines Schöffen. Auch für die nächste Amtsperiode von 2014 bis 2018 will er sich wieder bewerben. Noch immer sucht der Bezirk aber Interessenten für das Schöffenamt. "Wir benötigen allein für das Erwachsenenstrafrecht 710 Bewerbungen, von denen die Hälfte als Schöffen und Ersatzschöffen vom Amtsgericht ausgesucht wird", sagt Nicole Wargenau vom Bezirkswahlamt. Bis zum 18. Januar können sich noch Interessierte als Schöffen für das Erwachsenen- und das Jugendstrafrecht bewerben. Bewerber müssen in Berlin wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach 1943 geboren sein. Bewerbungen sollten Namen, Adresse, Geburtstag und -ort sowie den Beruf enthalten.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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