BVV-Büro sucht ehrenamtliche Richter
Die Bezirke haben den Auftrag, Anmeldungen der Interessenten entgegenzunehmen. Nach Angaben des Büros der Bezirksverordnetenversammlung sind die Meldungen in Neukölln bisher jedoch gering. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach 1953 geboren sein. Zudem müssen sie während des letzten Jahrs vor ihrer Wahl ihren Wohnsitz in Berlin gehabt haben. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, ehrenamtlich in der Verwaltung Tätige sowie Beamte und Angestellte bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können nicht berufen werden. Landkreise und kreisfreie Städte stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl im jeweiligen Gerichtsbezirk auf. Die Anmeldungen der Bewerber sollten neben Name und der Adresse den Geburtstag, den Geburtsort und den Beruf enthalten.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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