BVV-Büro sucht Ehrenamtliche
Ab August 2013 beginnt eine neue Amtsperiode für die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht (VG) oder Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin. Die Bezirke haben derzeit den Auftrag, neue Anmeldungen der Interessenten entgegen zu nehmen. Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben sowie während des letzten Jahres vor ihrer Wahl ihren Wohnsitz in Berlin gehabt haben. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, ehrenamtlich in der Verwaltung Tätige sowie Beamte und Angestellte bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können nicht zu ehrenamtlichen Richtern am VG und OVG berufen werden.
Die (Land)Kreise und kreisfreien Städte stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter im jeweiligen Gerichtsbezirk für das VG und OVG auf. Nicht in jedem Bundesland gibt es in dieser zweiten Instanz ehrenamtliche Richter, die aus den Listen eines Wahlausschusses gewählt werden. Die Anmeldungen der Bewerber sollten neben dem Namen und der Adresse den Geburtstag, den Geburtsort und den Beruf enthalten.
Autor:Lokalredaktion aus Mitte |
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