Der Volksentscheid über die Zukunft des Tempelhofer Feldes kommt
Neukölln. Von den 237.063 Unterschriften, die die Initiatoren des Volksbegehrens "100 Prozent Tempelhofer Feld" eingereicht hatten, sind 185.328 gültig - genug für den Volksentscheid über die Zukunft des Areals. Die Neuköllner SPD plädiert für Wohnungsbau.
Fürs Zustandekommen des Volksbegehrens waren 174.117 zustimmende Unterschriften notwendig. Somit hat die Initiative "100 Prozent Tempelhofer Feld" ihr erstes Ziel erreicht. Per Volksentscheid dürfen die Berliner nun darüber abstimmen, ob auf dem 368 Hekar großen Feld gebaut wird oder nicht. Ein Termin für den Wahltag steht noch nicht fest, er muss zwischen April und Juni liegen. Die Bürgerinitiative wünscht sich den 25. Mai, den Tag der Europawahl. Der Senat will das Datum bis Mitte Februar bekannt geben.
Die Neuköllner Sozialdemokraten unterstützen die Pläne von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD). Der will die Randbebauung mit Platz für Gewerbe und 4700 Wohnungen sowie gesetzlichen Schutz für die restlichen 230 Hekar. "Auf dem Tempelhofer Feld ist genug Platz für vieles: Freizeit, Erholung, Sport und Wohnen im Rahmen einer Randbebauung", sagt auch der Neuköllner SPD-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Fritz Felgentreu. "Wer für bezahlbare Mieten ist, kann nicht gegen Wohnungsbau sein." Insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen würden zunehmend aus ihren Kiezen verdrängt, auch in Nord-Neukölln. Eine Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes ohne Neubau sei nicht zu schaffen. "Da können wir eine so große Fläche wie das Tempelhofer Feld nicht ausklammern", sagt Felgentreu. Übrigens bliebe bei der geplanten Bebauung der Ränder eine Fläche übrig, die größer ist als das Fürstentum Monaco mit 202 Hektar.
Auch die Berliner Grünen sind von ihrer Position für den kompletten Erhalt des Feldes als Freizeit- und Erholungsort abgerückt. Sie schlagen einen "dritten Weg" als Kompromiss vor, der statt der umfangreichen Randbebauung eine eher maßvolle vorsieht. Die rot-schwarze Landesregierung lehnt allerdings einen alternativen Gesetzentwurf ab.
Karen Noetzel / KEN
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