Neuköllner Abgeordneter fordert Mitführungspflicht von Hundekotbeuteln
Neukölln. Auf Vorschlag des Neuköllner Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) prüft der Senat derzeit eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes. Beim Verstoß gegen eine Hundekotbeutelpflicht könnte es demnach bald ein Bußgeld geben.
Auf Initiative von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) läuft seit einiger Zeit der "Bello Dialog" in Berlin, in dem Betroffene und Fachleute die Rahmenbedingungen für ein Berliner Hundegesetz festlegen. Hier wird beispielsweise erörtert, ob Hundebesitzer, die keinen Hundeführerschein machen wollen, ihre Vierbeiner künftig anleinen müssen. Der Neuköllner Abgeordnete Joschka Langenbrinck (SPD) befürwortet darüber hinaus eine "Gassibeutelpflicht". "Zwar gehen die meisten Hundehalter durchaus verantwortungsbewusst mit den Hinterlassenschaften ihrer Hunde um, eine gewisse Anzahl von ihnen setzt sich jedoch ständig über die Hundekotentsorgungspflicht hinweg", so Langenbrinck.Dementsprechend sieht es auch in Neukölln aus: Besonders viele Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind beispielsweise in der Hufeisensiedlung zu finden, wo Fußgänger teilweise regelrecht Slalom laufen müssen, um nicht in Hundehaufen treten zu müssen. "Mein Eindruck ist, dass einige Hundehalter glauben, die Reste ihrer Lieblinge wären mit der Steuer abgegolten", meint der Abgeordnete. Nachdem ihn immer wieder Beschwerden seiner Wähler aufgrund dieses Themas erreichten, fordert er nun ein höheres Bußgeld von 150 statt bisher 35 Euro für die Nichtentsorgung von Hundekot. Auch das Mitführen von Hundekotbeuteln soll zur Pflicht werden. Dafür wären nach Langenbrincks Vorstellung 50 Euro fällig.
Orientiert hat sich der Abgeordnete an Städten wie New York, wo ein Hundebesitzer 1 000 Dollar Strafe zahlen muss, wenn er die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht entfernt. "Dort ist es sehr viel sauberer, als bei uns", findet er. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird die Möglichkeit geprüft, das Straßenreinigungsgesetz um die Beutelpflicht zu erweitern. "Allerdings müssten auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter für das Thema sensibilisiert werden", so Langenbrinck. Die Hundesteuereinnahmen könnten außerdem künftig an die Bezirke verteilt werden, damit diese mehr Kontrolleure einstellen und kostenlose Beutelspender aufstellen können.
Sylvia Baumeister / SB
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