Vollmacht bei Hilfsbedürftigkeit
Neukölln.Die Kontaktstelle PflegeEngagement lädt am 26. Juni von 16 bis 17.30 Uhr zu einer Infoveranstaltung über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung ein. Im Falle der Hilfebedürftigkeit dürfen selbst nächste Verwandte einen Menschen im Falle der Hilfebedürftigkeit nicht ohne weiteres rechtlich vertreten. Dies ist nur möglich mit einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht. Der Betreuungsverein Neukölln e. V. informiert darüber, was formell und inhaltlich bei einer entsprechenden Vollmacht beachtet werden muss. Der Vortrag findet in der Hertzbergstraße 22 statt, eine Anmeldung ist erwünscht unter 681 60 62 oder 681 60 64.
Sylvia Baumeister / SB
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.