Unterkünfte für Asylsuchende
Auch Flüchtlinge müssen Miete zahlen: Senat erarbeitet neue Regelung
Stimmt es, dass erwerbstätige Menschen, die in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten leben, Miete zahlen müssen? Das wollte die Eva-Marie Schoenthal (SPD) bei der jüngsten Bezirksverordnetenversammlung wissen. Die Antwort lautet: ja.
Die Kosten würden sich derzeit noch nach Tagessätzen richten, die die jeweiligen Betreiber kalkulierten. Das Einkommen der Flüchtlinge spiele dabei keine Rolle, teilte Bürgermeister Martin Hikel (SPD) mit. Für ihn sei es befremdlich, dass deshalb einige Bewohner über die Hälfte ihres Nettolohnes für ein karges Zuhause auf Zeit in einem Tempohome ausgeben müssten.
Es soll sich aber bald etwas ändern. Vom 1. Januar 2019 an werde eine Übergangslösung gelten und die Zahlung auf einen monatlichen Höchstsatz gedeckelt. Dann zahle eine erwerbstätige Person maximal 344 Euro, zwei Personen 590, drei 738 und vier oder mehr maximal 984 Euro. Für Studenten oder Auszubildende betrage der Eigenanteil 210 Euro im Monat.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereite derzeit eine endgültige Nutzungsverordnung vor, die dann ab 2020 in Kraft treten solle, erklärte der Bürgermeister.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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