Zu zweit zum Amt
Formulare sollen in Zukunft auf das Beistandsrecht hinweisen
Alle haben das Recht, jemanden mitzunehmen, wenn sie einen Termin im Jobcenter oder bei einer anderen Behörde haben. Darauf soll künftig in Neuköllner Amtsschreiben ausdrücklich hingewiesen werden.
So will es die Bezirksverordnete Doris Hammer (Linke), und die Mehrheit der Bezirksverordneten ist ihrem Antrag gefolgt und hat dafür votiert. Nun soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit das „Beistandsrecht“ erwähnt wird. Es besagt: Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das vom Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Wenn sich also jemand unsicher fühlt, sich nicht gut ausdrücken kann oder einfach einen Zeugen dabeihaben will, kann er eine Vertrauensperson mitbringen, die auch für ihn sprechen darf.
„Bei einer Einladung zu Gesprächsterminen, insbesondere beim Jobcenter, wird ausdrücklich auf die Rechtsfolgen bei einem Versäumnis hingewiesen. Da sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch auf das Beistandsrecht hingewiesen wird. Dies wäre eine Kommunikation auf Augenhöhe“, so Doris Hammer in der Begründung ihres Antrages.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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